BMAS hat Berufssprachkurse für Afghan*innen geöffnet

Das BMAS hat bekannt gegeben, dass die Teilnahmemöglichkeit an Berufssprachkursen nun auch für Asylbewerber*innen aus Afghanistan besteht.


Der Zugang von Asylbewerber*innen zu Berufssprachkursen nach der Deutschsprachförderverordnung sowie zu verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Leistungen und Instrumenten knüpft an die Erwartung eines „rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthalts“ an (sogenannte Gute Bleibeperspektive).

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde die „Gute Bleibeperspektive“ für Asylbewerbende aus Afghanistan festgestellt. Dies gilt zunächst befristet bis zum 31. August 2022. 

Ab sofort kann dementsprechend für Asylbewerbende aus Afghanistan eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs gem. § 45a Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 AufenthG erteilt werden.

Die PDF der Mitteillung des BMAS dazu finden Sie hier.

Zurück