Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Auf dieser Seite stellen wir eine Sammlung von aktuellen Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung.

Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. stellt laufend aktualisierte Informationen zur Situation von aus der Ukraine Fliehenden, zu Fluchtwegen und den Bedingungen der Aufnahme in Deutschland und Schleswig-Holstein und weiterführende web-links zur Verfügung: https://www.frsh.de/artikel/ukraine-informationen/


 

Bildungsministerium Schleswig-Holstein:

Das Bildungsministerium Schleswig-Holstein stellt bereits ukrainische Lehrkräfte, die geflüchtet sind, als Unterstützungslehrkräfte ein. Grundlegende Informationen finden Sie auf dem folgenden Link:

Lehrkräfte in Schleswig-Holstein - Bewerbung - Unterstützungslehrkräfte für ukrainische Schülerinnen und Schüler - schleswig-holstein.de


 

BAMF:

Unterstützungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine, die auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgebildet sind:

1) Willkommensangebote und Sprachförderung kompakt: Migrationsberatung (MBE), Erstorientierungskurse (EOK), MiA-Kurse für Frauen, Integrationskurse, Berufssprachkurse, aufzurufen unter:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/faq-ukraine-integration-onepager.pdf?__blob=publicationFile&v=2

2) Angebote zur Erstorientierung und Integration in Deutschland, nähere Beschreibung der Angebote, aufzurufen unter: https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/Integrationsangebote/integrationsangebote-node.html


 

BMAS:

für Geflüchtete aus der Ukraine wurden FAQ auf der BMAS-Webseite veröffentlicht (deutsch, englisch, ukrainisch und russisch).

https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html


IQ Fachstelle Einwanderung:

Aufenthaltsrechtliche Fragen rund um das Migrationsgeschehen

 „Geflüchtet, um zu bleiben? Ein Plädoyer für qualifikationsadäquate Beschäftigung und Vermeidung von Prekarisierung für ukrainische Geflüchtete


 

Länderschreiben:

Berlin, 14.03.2022

Länderrundschreiben

Bundesinnenministerium (BMI): Umsetzung des EU-Beschlusses zu § 24 AufenthG

Umsetzung des Durchführungsbeschlusses des Rates zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes.

Mit dem Inkrafttreten des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/382 des Rates vom 4. März 2022 zur Feststellung des Bestehens eines Massenzustroms von Vertriebenen aus der Ukraine im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie 2001/55/EG und zur Einführung eines vorübergehenden Schutzes (ABl. L 71 vom 4. März 2022, S. 1 – nachfolgend „Durchführungsbeschluss“) wird für Vertriebene aus der Ukraine § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zur Anwendung kommen.

Das BMI gibt im Länderrundschreiben vom 14.3.2022 ausführliche Hinweise zu einzelnen für die Umsetzung wesentlichen Punkten:

1. Anspruchsberechtigte Personen nach Artikel 2 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses

2. Anspruchsberechtigte Personen nach Artikel 2 Absatz 2 des Durchführungsbeschlusses

3. Sonstige nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige nach Artikel 2 Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses

4. Sonstige ukrainische Staatsangehörige nach Artikel 2 Absatz 3 des Durchführungsbeschlusses

5. Zeitpunkt der Einreise in das Bundesgebiet

6. Familiennachzug und mitgliedstaatenübergreifende Familienzusammenführung

7. Ausschluss vorübergehenden Schutzes

8. Verwaltungsverfahren

9. Verhältnis des Asylverfahrens zur Titelerteilung nach § 24 AufenthG

10. Zugang zum Integrationskurs

11. Verzicht auf Belehrung nach der Dublin-III-Verordnung

Download: BMI-Länderrundschreiben zur Anwendung von § 24 AufenthG. v. 13.3.2022

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zurück