Qualifizierungsmaßnahmen für Handwerksberufe

Ein Gegenstand wird geschliffen, Teig wird geformt, Haare werden geschnitten, Holz wird bearbeitet

Sie haben einen Berufsabschluss in einem handwerklichen Beruf, aber keine volle Gleichwertigkeit bekommen? Oder Sie haben einen negativen Gleichwertigkeitsbescheid bekommen? Wir bieten Ihnen eine individuelle Weiterbildung, um die volle Gleichwertigkeit zu erhalten oder um die Externenprüfung zu bestehen.

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Voraussetzungen: ausländische Berufsausbildung in einem Handwerkberuf (mindestens 12 Monate) und ein Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit
oder eine negative Prognose für ein Anerkennungsverfahren / ein negativer Bescheid und einschlägige Berufserfahrung in einem Handwerksberuf
Anerkennung bei fehlenden Unterlagen ist möglich
Inhalt: eine passende Weiterbildung (individueller Qualifizierungsplan)
Unterrichtsstunden in Ihrem Bereich
Qualifizierung in einem Betrieb (z. B. ein Praktikum)
Beginn und Ende: individuell – Sie können jederzeit anfangen!
Präsenzzeiten: Termine nach Absprache
Ort: Lübeck
bei Bedarf vor Ort

Kontakt:

Handwerkskammer Lübeck

Nicole Derber
Tel.: 0451 388 877 19
Arne-Matz Ramcke
Tel.: 0451 388 877 46
iq[at]hwk-luebeck.de

www.hwk-luebeck.de

Download: Flyer "Qualifizierungsmaßnahmen für Handwerksberufe"

ESF-gefördertes Projekt im Kontext des Anerkennungsgesetzes