Qualifizierungsmaßnahmen für Handwerksberufe

Sie haben einen Berufsabschluss in einem handwerklichen Beruf, aber keine volle Gleichwertigkeit bekommen? Oder Sie haben einen negativen Gleichwertigkeitsbescheid bekommen? Wir bieten Ihnen eine individuelle Weiterbildung, um die volle Gleichwertigkeit zu erhalten oder um die Externenprüfung zu bestehen.
Bilder: unsplash.com
Voraussetzungen: | ausländische Berufsausbildung in einem Handwerkberuf (mindestens 12 Monate) und ein Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit | |
oder eine negative Prognose für ein Anerkennungsverfahren / ein negativer Bescheid und einschlägige Berufserfahrung in einem Handwerksberuf | ||
Anerkennung bei fehlenden Unterlagen ist möglich | ||
Inhalt: | eine passende Weiterbildung (individueller Qualifizierungsplan) | |
Unterrichtsstunden in Ihrem Bereich | ||
Qualifizierung in einem Betrieb (z. B. ein Praktikum) | ||
Beginn und Ende: | individuell – Sie können jederzeit anfangen! | |
Präsenzzeiten: | Termine nach Absprache | |
Ort: | Lübeck | |
bei Bedarf vor Ort |
Kontakt:
Handwerkskammer Lübeck
Nicole Derber
Tel.: 0451 388 877 19
Arne-Matz Ramcke
Tel.: 0451 388 877 46
iq[at]hwk-luebeck.de
www.hwk-luebeck.de
Download: Flyer "Qualifizierungsmaßnahmen für Handwerksberufe"
ESF-gefördertes Projekt im Kontext des Anerkennungsgesetzes