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Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

Seit dem 1. Januar 2023 findet in Schleswig-Holstein die Beratung zur Anerkennung und Qualifizierung von beruflichen Abschlüssen durch das Förderprogramm IQ - Integration durch Qualifizierung nur in den unten stehenden zwei Regionen statt:

Die Beratungen sind kostenlos!

Faire Integration ist ein bundesweites Beratungsangebot zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragestellungen für Migrant*innen, Zugewanderte und  Drittstaatsangehörige. In den Beratungsstellen können sowohl Personen, die sich bereits in Arbeit, Ausbildung oder Praktikum befinden, Rat zu konkreten Fragestellungen erhalten als auch solche, die sich präventiv über ihre Arbeitsbedingungen informieren möchten. Die Beratungsstellen bieten auch Workshops für Gruppen Geflüchteter an, z.B. im Rahmen von Integrations- oder Sprachkursen.

Informationen zu Faire Integration finden hier


Adresse und Ansprechpartner*innen für Kiel, Kreis Plön und nördliches Ostholstein finden Sie hier:

Adresse und Ansprechpartner*innen für Kiel, Kreis Plön und nördliches Ostholstein finden Sie hier:
Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für MigrantInnen in SH: https://www.zbbs-sh.de/beratung/ 
E-Mail: iq[at]zbbs-sh.de 
Sophienblatt 64, 3. Stock, 24114 Kiel
Telefonische Erreichbarkeit:
Frau Naurus Amin – Tel.: 0431 – 780 28 111 (Mo – Fr)
Frau Katrin Eichhorn – Tel.: 0431 – 780 28 110 (Di – Fr)

Beratungstermine nach Vereinbarung! 

Adressen und Ansprechpartner*innen für Flensburg, Schleswig, Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland

Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e. V.
Südermarkt 1, Haus 2
24937 Flensburg
Tel.: 0461 80 79 64 80
Mobil: 0152 04 40 09 65
flensburg@frauennetzwerk-sh.de
https://frauennetzwerk-sh.de/projekte/iq-netzwerk-schleswig-holstein.html

Anerkennungs- und Qualifizierungsberaterinnen:

Alexandra Eicke
Edibe Oguz
Majra Nissen
Rieke Lassen
Pia Stürmer

Beratung ist auf Deutsch, Englisch und Türkisch möglich.


Für Nachfragen außerhalb der oben genannten Regionen wenden Sie sich bitte über die nachstehenden Kontaktinformationen an die für Ihren Wohnort zuständige Agentur für Arbeit (siehe Ziffer 1).

Kunden*innen die bereits von einem Jobcenter betreut werden, richten ihre Anfrage bitte an ihr zuständiges Jobcenter (siehe Ziffer 2).

Kontaktaufnahme für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (siehe Ziffer 3)